Öffentliche Kritik wegen Baumängel ist laut OLG Frankfurt erlaubt ( AZ 17U07/02 )
Was sich allerdings aus einer derartigen Öffentlichen Kritik entwickeln kann, lesen Sie bitte
unter
Dipl.-Ing. Roland J. Straub, 73061 Ebersbach
P.S. Was auf dem Firmenschild steht, kann gern auf Anfrage mitgeteilt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen