Mittwoch, 28. Februar 2007




Öffentliche Kritik wegen Baumängel ist laut OLG Frankfurt erlaubt ( AZ 17U07/02 )


Was sich allerdings aus einer derartigen Öffentlichen Kritik entwickeln kann, lesen Sie bitte
unter

siehe auch: www.Den-Bock-zum-Gaertner-machen.blogspot.com

Dipl.-Ing. Roland J. Straub, 73061 Ebersbach

P.S. Was auf dem Firmenschild steht, kann gern auf Anfrage mitgeteilt werden.

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